Ketzer im mittelalterlichen Recht,
das ist mehr als eine Aneinanderreihung von Paragraphen: Religions-, sozial-
und politikgeschichtliche Aspekte konnten ihren Ausdruck nicht zuletzt
auch in schriftlich festgehaltenen Rechtsnormen finden. Dass die
Auseinandersetzung mit Rechtsquellen dabei nicht
unbedingt 'trocken' sein muss, gilt insbesondere für
das Mittelalter. Auch versteht sich dieser Kurs weniger als 'Grundlagenschein'
zur mittelalterlichen Rechtsgeschichte, sondern es wird vor allem
der Umgang mit Häretikern im Recht als Bestandteil der mittelalterlichen
Geistesgeschichte im Zentrum stehen. Dennoch ergibt
sich dabei eine ideale Gelegenheit, en passant
einige der wichtigsten Quellen des mittelalterlichen Rechts vorzustellen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die verwendeten
Quellen vorwiegend auf Latein sind - daher sind Lateinkenntnisse
natürlich von Vorteil. Um jedoch auch den weniger Geübten
nicht abzuschrecken, sei darauf hingewiesen, dass ein großer
Teil des Materials in Übersetzung vorliegt.
Die Referenten sollen bei ihrer Vorbereitung bewusst auch das
Internet als Informationsquelle nutzen. Es können,
ja sollen, möglichst, (nützliche!) Links im WWW einbezogen
werden (was nicht heißt, dass man ganz auf 'traditionelle'
Literatur verzichten kann ;-) . Im Verlauf des Kurses
soll so eine Linkliste zum Thema entstehen, die zusammen mit den
kurzen Papers zu den einzelnen Referaten ins Internet gestellt wird.
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Die einzelnen Sitzungen werden in der
Regel zweigeteilt sein, in einen Abschnitt mit Kurzreferat(en)
und einen Abschnitt mit gemeinsamer Arbeit an Quellen oder Texten
aus der Sekundärliteratur.
- Für die Referate soll ein kurzes Paper (1 bis
höchstens. 3 Seiten) angefertigt werden. Dieses soll die
wesentlichen Stichworte enthalten sowie Literaturhinweise und
gegebenenfalls Links im WWW zu relevanten Websites
- Für die gemeinsame Arbeit wird Material zur Verfügung
gestellt, das jeweils in der vorangehenden Sitzung ausgeteilt bzw. als Kopiervorlage
im Materialordner des Semesterapparats zur Verfügung gestellt wird
Für einen Schein wird die Übernahme eines
Kurzreferates sowie die aktive Mitarbeit im Plenum erwartet.
Rücksprache mit mir ist während der Sprechstunde
möglich (Dienstag und Mittwoch, jeweils 12-13 Uhr in E 318)
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