Ketzer im Mittelalterlichen Recht

Kurs Sommersemester 2003

Universität Konstanz 

Di, 8.30-10 Uhr - G 304 - Sascha Ragg

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Wer vom Bischof der Stadt oder der Diözese 
nach sorgfältiger Untersuchung als Häretiker verurteilt [wurde], 
soll kraft unserer Autorität ergriffen und verbrannt werden, 
damit er in den rächenden Flammen vergehe.    

Kaiser Friedrich II. (Ketzergesetz von 1224)



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