Ketzer im Mittelalterlichen Recht

Kurs Sommersemester 2003 

Universität Konstanz

Di, 8.30-10 Uhr - G 304 - Sascha Ragg

Kursbeschreibung (Vorlesungsverzeichnis)

 

Der Kurs widmet sich der Frage, wann und wo Häresie als Vergehen in den mittelalterlichen Rechtsquellen greifbar wird und welche Art der Bestrafung dafür vorgesehen war. Sowohl das kirchliche als auch das weltliche Recht wird dabei Berücksichtigung finden, wobei letzteres im Vordergrund stehen soll. Zeitlich soll der Bogen vom spätantiken Kaiserrecht bis hin zur weltlichen Gesetzgebung des Hochmittelalters gespannt werden. Neben Rechtsquellen werden teilweise auch Chroniken, Annalen, Briefe u.ä herangezogen, um einen Einblick in bestehende Rechtsgewohnheiten im Umgang mit Ketzern zu ermöglichen.

Ziel des Kurses ist es, die wichtigsten Etappen der mittelalterlichen Ketzergesetzgebung nachzuzeichnen und sie in den jeweiligen historischen Kontext einzubetten. Da das Thema von Grund auf gemeinsam erarbeitet werden soll, sind spezielle Vorkenntnisse nicht erforderlich, sodass sich dieser Kurs auch an Studenten im Grundstudium richtet, die einen wesentlichen Aspekt mittelalterlicher Geistesgeschichte kennenlernen und en passant einen ersten Überblick über die Quellen des mittelalterlichen Rechts gewinnen wollen.

(Der Kurs  ist zugleich eine Veranstaltung im Rahmen des Lehrangebotes des KFK/SFB 485)  

Leistungsnachweis:  
Kurzreferat, regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit 

Einführende Literatur
H. Grundmann, Ketzergeschichte des Mittelalters, Göttingen 31978.
M. Lambert, Häresie im Mittelalter, Darmstadt 2001.