Der Kurs widmet
sich der Frage, wann und wo Häresie als Vergehen in den
mittelalterlichen Rechtsquellen greifbar wird und welche Art der
Bestrafung dafür vorgesehen war. Sowohl das kirchliche als auch das
weltliche Recht wird dabei Berücksichtigung finden, wobei letzteres
im Vordergrund stehen soll. Zeitlich soll der Bogen vom spätantiken
Kaiserrecht bis hin zur weltlichen Gesetzgebung des Hochmittelalters
gespannt werden. Neben Rechtsquellen werden teilweise auch Chroniken,
Annalen, Briefe u.ä herangezogen, um einen Einblick in bestehende
Rechtsgewohnheiten im Umgang mit Ketzern zu ermöglichen.
Ziel des Kurses
ist es, die wichtigsten Etappen der mittelalterlichen
Ketzergesetzgebung nachzuzeichnen und sie in den jeweiligen
historischen Kontext einzubetten. Da das Thema von Grund auf gemeinsam
erarbeitet werden soll, sind spezielle Vorkenntnisse nicht
erforderlich, sodass sich dieser Kurs auch an Studenten im
Grundstudium richtet, die einen wesentlichen Aspekt mittelalterlicher
Geistesgeschichte kennenlernen und en passant einen ersten Überblick
über die Quellen des mittelalterlichen Rechts gewinnen wollen.
(Der Kurs
ist zugleich eine Veranstaltung im Rahmen des Lehrangebotes des KFK/SFB
485)
Leistungsnachweis:
Kurzreferat, regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit
Einführende
Literatur: H. Grundmann, Ketzergeschichte des Mittelalters, Göttingen
31978. M. Lambert, Häresie im Mittelalter, Darmstadt 2001.
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